Rechtsprechung
   BGH, 14.10.1952 - 2 StR 438/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,2878
BGH, 14.10.1952 - 2 StR 438/51 (https://dejure.org/1952,2878)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1952 - 2 StR 438/51 (https://dejure.org/1952,2878)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1952 - 2 StR 438/51 (https://dejure.org/1952,2878)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,2878) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • RG, 29.05.1883 - 1003/83

    Erfordert der Begriff des "Anvertrauens" in §. 347 St.G.B.'s, daß der Gefangene

    Auszug aus BGH, 14.10.1952 - 2 StR 438/51
    Hatten die Beamten die Schmuggler vorläufig festgenommen, waren sie auch mit ihrer Aufsicht beauftragt (RGSt 8, 313; 54, 313).
  • RG, 22.04.1920 - III 775/19

    Zum Tatbestand der Meuterei nach § 122 Abs. 2 StGB.

    Auszug aus BGH, 14.10.1952 - 2 StR 438/51
    Hatten die Beamten die Schmuggler vorläufig festgenommen, waren sie auch mit ihrer Aufsicht beauftragt (RGSt 8, 313; 54, 313).
  • RG, 24.02.1925 - I 61/25

    1. Zum Begriff des von mehreren gemachten Angriffs (§ 227 StGB.). 2. Ist

    Auszug aus BGH, 14.10.1952 - 2 StR 438/51
    Zusammenwirken mit dem Anderen die Misshandlung und den Angriff fortsetzt (RGSt 59, 107, 110).
  • BGH, 10.05.1951 - 4 StR 280/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.10.1952 - 2 StR 438/51
    Es ist insoweit rechtskräftig; dies schliesst die Erneuerung der Strafverfolgung aus (BGH 4 StR 280/51).
  • RG, 01.06.1880 - 1215/80

    1. Ist eine Zusammenrottung auch von nur zwei Gefangenen, welche in demselben

    Auszug aus BGH, 14.10.1952 - 2 StR 438/51
    Der Annahme einer Zusammenrottung würde nicht entgegenstehen, dass nur der Angeklagte und Bohlen sich zusammengeschlossen haben und dass sie durch die vorläufige Festnahme bereits örtlich vereinigt waren (RGSt 2, 80; 53, 305).
  • RG, 04.01.1912 - III 1063/11

    Steht dem Angeklagten eine Beschwerde aus § 266 Abs. 3 St.P.O. auch dann zu, wenn

    Auszug aus BGH, 14.10.1952 - 2 StR 438/51
    Da der Verteidiger des Angeklagten "mildeste Bestrafung" beantragte, hätten, wie die Revision zutreffend rügt, die Urteilsgründe nach § 267 Abs. 3 StPO sich darüber aussprechen müssen, ob die Strafkammer mildernde Umstände nach § 228 StGB bejahen oder verneinen wollte (RGSt 45, 331).
  • RG, 17.12.1881 - 2661/81

    Begriff der Mitthäterschaft. Feststellung der Voraussetzungen der

    Auszug aus BGH, 14.10.1952 - 2 StR 438/51
    Ein gemeinschaftliches Handeln wird auch dadurch nicht ausgeschlossen, dass der Angeklagte den einen und B. den anderen Beamten angegriffen und geschlagen hat (RGSt 5, 306).
  • RG, 01.05.1885 - 787/85

    Fallen Personen, welche infolge eines gerichtlichen Vorführungsbefehles zu einem

    Auszug aus BGH, 14.10.1952 - 2 StR 438/51
    War dies der Fall, waren der Angeklagte und B. Gefangene in Sinne des § 122 StGB, da ihnen in gesetzlich zulässiger Form ihre persönliche Freiheit entzogen war und sie sich in der Gewalt der zuständigen Beamten befanden (RGSt 12, 162; 73, 347).
  • RG, 23.09.1926 - II 573/26

    Liegt straflose Selbstbegünstigung vor, wenn der Täter eines Verbrechens oder

    Auszug aus BGH, 14.10.1952 - 2 StR 438/51
    Die Straflosigkeit findet jedoch ihre Grenze, darin, dass zur Selbstbefreiung nicht andere, für sich bestehende Straftaten begangen werden dürfen (RGSt 60, 346).
  • RG, 12.07.1919 - V 244/19

    1. Fortdauernde Geltung des Art. 36 der Verfassungsurkunde für den Preußischen

    Auszug aus BGH, 14.10.1952 - 2 StR 438/51
    Der Annahme einer Zusammenrottung würde nicht entgegenstehen, dass nur der Angeklagte und Bohlen sich zusammengeschlossen haben und dass sie durch die vorläufige Festnahme bereits örtlich vereinigt waren (RGSt 2, 80; 53, 305).
  • RG, 26.10.1939 - 2 D 556/39

    Personen, die auf Grund des Jugendwohlfahrtsgesetzes oder des § 13 der

  • RG, 07.02.1938 - 5 D 876/37

    1. Kann es eine Drohung i. S. des § 253 StGB. bedeuten, wenn der Täter ein Tun

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht